Leistet eine Risikolebensversicherung bei Tod durch das Corona-Virus?

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Versicherungsschutz in der Corona-Krise

Ja. Tritt der Versicherungsfall (Tod der versicherten Person) entsprechend der Versicherungsbedingungen ein, besteht Schutz unabhängig davon, ob die versicherte Person an einer Krebserkrankung oder an einer neuartigen Infektionskrankheit verstorben ist.

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Dieser Beitrag wurde am 06.04.2020 veröffentlicht von:
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06.04.2020
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