Wie wirkt sich eine Infizierung mit dem Corona-Virus auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus?

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Versicherungsschutz in der Corona-Krise

Bei einer bestehenden Erkrankung wird der Antrag auf Absicherung in der Regel zurückgestellt. Nach aktuellem Stand kann der Antrag unter normalen Bedingungen angenommen werden, wenn ärztlich nachgewiesen eine vollständige Genesung und folgenlose Ausheilung vorliegt. Gegebenenfalls wird nach der Genesung eine Karenzzeit verlangt. Tipp: Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den existentiellen Absicherungen. Es gilt je jünger, um so günstiger und je gesünder, um so umfassender der Versicherungsschutz. Es gibt bereits für Schüler, Studenten und Auszubildende günstige Startertarife. Jetzt beraten lassen!

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Dieser Beitrag wurde am 06.04.2020 veröffentlicht von:
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06.04.2020
Versicherungsschutz in der Corona-Krise

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