Veranstaltungsausfall: Überall werden derzeit Veranstaltungen und Messen abgesagt, zahlt eine Versicherung für die Ausfälle?
Versicherungschutz in der Corona-Krise
Grundsätzlich ist eine Veranstaltungsausfallversicherung die erste Wahl, wenn es darum geht das Risiko einer Veranstaltungsabsage abzusichern. Diese greift beispielsweise bei plötzlicher Erkrankung des Künstlers bei einem Konzert, Unwetterwarnung bei einer Open-Air-Veranstaltung oder auch bei Terrorwarnung. Im Versicherungsfall - also bei Absage der Veranstaltung - greifen immer die bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Bedingungen sowie besondere Vereinbarungen, welche vertraglich dokumentiert wurden.
Epidemie bzw. Pandemie-Risiken sind i.d.R. jedoch ausgeschlossen, außer sie wurden bei Vertrags-schluss über eine besondere Vereinbarung eingeschlossen. Insofern sollte bei bestehenden Veranstaltungsausfallverträgen geprüft werden, ob eine solche Klausel wirksam vereinbart worden ist.
Sofern Versicherungsnehmer bzgl. ihres Versicherungsumfangs unsicher sein sollten, sollten sie sich mit ihrem Versicherer abstimmen. So lassen sich böse Überraschungen im Versicherungsfall vermeiden.
Bei Neuabschlüssen können sich Veranstalter derzeit leider wenig Hoffnung machen eine Zusatzklausel für Epidemien/ Pandemien zu vereinbaren: Bei den bekannten Marktteilnehmern wird von einer Angebotserstellung klar Abstand genommen.
Neu: Die ARAG bietet verschiedene kostenlose Serviceleistungen zum Thema „Corona“ an
z.B. Anwalts-Chat, Hilfe bei Kündigung, Chatbot, FAQ, Telefon-Hotline für Selbstständige und Gewerbetreibende)
– auch für Kunden, die nicht bei der ARAG versichert...
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