Startertarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung- sinnvoll oder nicht ? Telefon direkt: 0177/2026763

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Der Bezeichnungen sind gar viele:"Startertarif, Studententarif, reduzierter Beitrag in den Anfangsjahren oder Ähnliches. Eine Kundin kam letzthin auf mich zu, sie möchte dieses "Recht" der verminderten Anfangsbeiträge in Anspruch nehmen. Aber ist es denn wirklich ein Recht, ist es wirklich sinnvoll?

2 wesentliche Dinge habe ich im Laufe meines Versicherungsmaklerlebens gelernt:

a) Von Prof. Bockholt, seinerzeit FH Koblenz: Es gibt kein Gut oder schlecht bei Finanzen-immer heisst es rechnen.

b) Vom Premium Circle Deutschland: Guck in die Vertragsbedingungen- was steht denn da drin? So einfach.

Im Falle meiner Kundin war der Fall recht schnell durch einen Blick in die AVBs (allgemeine Vertragsbedingungen) gelöst.

Da stand drin, daß die Kundin sich mit diesem Modell eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit nur 15 Jahren Laufzeit eingekauft hätte. Alleine dadurch erklärt sich schon der Beitragsvorteil gegenüber einem langlaufenden Vertrag.

Sie hat ein Umtauschrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis Endalter 67. Das ist gut. Der Versicherer verzichtet auf eine neue Gesundheitsprüfung. Das ist auf dene rsten Blick auch gut. Aber viel besser und heute durchaus Marktstandard ist "Verzicht auf Risikoprüfung" überhaupt. Denn der Versicherer darf beim Umtausch natürlich nach sportlichen Aktivitäten, nach beruflichen oder privaten Risiken fragen, wenn er nicht vollständig auf sein Risikoprüfungsrecht verzichtet. Auch die Frage nach dem berühmten "BMI" wird durchauss trittig gesehen, ob diese Frage in den Bereich der Gesundheitsfragen gehört.

Und dann: Der neue Vertrag wird "zu den dann geltenden Tarife und Versicherungsbedingungen" abgeschlossen. Der Kunde käuft sich also eine komplette Black box ein, denn kein Mensch incl. des Versicherers selber weiss heute, wie die Vertragsbedingungen, insbesondere auch die Beiträge in 10 Jahren aussehen.

Und jetzt kommt aus meiner Sicht die gefährlichste Passage: Das Umtauschrecht ist zeitlich befristet. Und wenn die Frist ungenutzt verstreicht, gibt es den Anschlussvertrag nur mit kompletter Risikoprüfung incl. voller Gesundheitsprüfung- ein Alptraumszenario. Denn gar zu gerne schiebt man solche doch eher unliebsamen Beschäftigungen, und wenn Mann oder auch Frau zum Zeitpunkt des Fristablaufs vielleicht anderweitig stark eingebunden ist, sei es beruflich oder privat, ruck zuck ist die Frist abgelaufen und der Kunde/die Kundin steht ohne Versicherungsschutz da.

Nachdem mine Kundin sich all dies zu Gemüte geführt hatte, schloss sie einen ganz klassischen Vertrag ab, mit Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr, mit konstanten Beiträgen.

Eine Berechnung dahingehend, welches Modell jetzt von den Beiträgen her günstiger wäre, war in diesem Falle schlicht unmöglich, weil die Folgebeiträge schlicht unbekannt sind.

In anderen Fällen, wo die Umtausch-Bedingungen nicht dermassen desaströs sind, muss halt der Rechner angeworfen werden. Frei nach Helmut Kohl: "Wichtig ist, was hinten rauskommt."

Das wars von heute vom Experten für Berufsunfähigkeit Benedikt Dernbecher

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Dieser Beitrag wurde am 21.10.2024 veröffentlicht von:
Benedikt Dernbecher

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