Gut versichert und dann?...bekommet Ihre Familie auch das Geld?

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Jeder von uns macht sich Gedanken, wie kann ich meine Familie für den Fall der Fälle optimal absichern. Was passiert aber dann, wenn der Fall tatsächlich eintritt und der Hauptverdiener beispielsweise durch einen Unfall oder Krankheit zum Betreuungsfall wird? Wer entscheidet dann über das Vermögen, die medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen, sollten Sie selbständig sein? LEIDER besteht in Deutschland nicht automatisch die Möglichkeit, dass Sie durch Ihren Ehepartner oder einen Familienangehörigen vertreten werden können. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen gerichtlichen Betreuer. Selbst wenn das Gericht Ihren Partner als gerichtlichen Betreuer bestellt, sind Sie ab diesem Zeitpunkt rechtlich zwei getrennte Personen. Wollen Sie, dass evtl. ein Fremder über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen entscheidet oder Ihr Partner plötzlich nicht mehr frei handeln darf? Nur mit rechtskonformen Vollmachten können Sie selbstbestimmt bleiben. Auch dieses Thema gehört zu einer lebensbegleitenden Finanzplanung. Wir unterstützen Sie dabei. Anbei ein kurzer Film zu einem tragischen Fall.

Auszahlung von Versicherungsleistungen im Betreuungsfall

Alfred J. Engelhardt

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Dieser Beitrag wurde am 02.03.2019 veröffentlicht von:
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aus Fürth

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